Baugenehmigung
In den meisten Bundesländern ist das Aufstellen von Carports
genehmigungspflichtig (Baugenehmigung o. Bauanzeige). Im "vereinfachten
Baugenehmigungs-verfahren" geht das meist schnell und problemlos.
Sie erhalten dafür von uns eine Baubeschreibung, die notwendigen
Zeichnungen und eine Typen-Statik Ihres Carports.
Die Unterlagen werden dem Bauantragsformular und einem aktuellen
Lageplan beigelegt. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie dazu einen
Architekten o.ä. beauf-tragen müssen, da Sie als Privatperson
nicht "bauvor-lageberechtigt" sind.
Zur Sicherheit informieren Sie sich vor Ihrem Carport-Kauf bei der
zuständigen Baubehörde über alle not-wendigen Maßnahmen.
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